Rechtliche Rahmenbedingungen
A. Formale Rahmenbedingungen
Wer kann teilnehmen?
Mitmachen können Studierende, Young Professionals, Start-ups, kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern aus Baden-Württemberg.
- Die Unternehmen sollten aus der ITK-Branche kommen und müssen ihren Geschäftssitz in Baden-Württemberg haben. Darüber hinaus sind auch Behörden und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen aus Baden-Württemberg teilnahmeberechtigt. Bei Behörden und Unternehmen muss der Fragebogen von einem zeichnungsberechtigten Vertreter unterschrieben werden. Die in der Jury des Wettbewerbs vertretenen Unternehmen und Institutionen sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Die Privatpersonen müssen ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg oder angrenzenden Wirtschaftsräumen haben. Als angrenzende Wirtschaftsräume gelten zusammenhängende Wirtschaftsräume, die über die Landesgrenze hinausreichen, wie z. B. die Metropolregion Rhein-Neckar, die Region Donau-Iller oder der Großraum Konstanz. Teilnehmer, die bis zur Einreichung noch nicht volljährig sind, können nur mit Einverständnis und Unterschrift eines erziehungsberechtigten Elternteils teilnehmen.
Wie sehen die Bewerbungsvoraussetzungen aus?
Teilnehmer können sich mit einem maximal dreiseitigen formlosen Antrag in einer der folgenden Kategorien bewerben:
- Intermodale Verkehrskonzepte – Remote Mobility Lösungen für verkehrsmittelübergreifende Transport- und Beförderungslösungen
- Remote Desktop Lösung für mobile Endgeräte
- Kommunikations- und Kollaborationssoftware
- Mobiler Datei-Austausch
- Open Category Mobility 3.0
Die Teilnehmer können sich nur für eine einzige Kategorie bewerben. Der Antrag muss bis zum 30. November 2011 per E-Mail an mobilewettbewerb@mfg.de (max. 5 MB) gesendet werden und sollte folgende Aspekte beinhalten:
- Technische Skizze auf Architekturebene
- Verwendete Technologien
- Implementierungsplan / Zeitplan
- Lizenzoption(en) inkl. Begründung
Die Bewertungskriterien sind wie folgt:
- Nachhaltigkeit der Lösung
- Innovationsgehalt der Lösung
- Realisierbarkeit
Was kann man gewinnen?
Pro Kategorie werden im Dezember 2 bis 3 Bewerber für die Realisierungsphase auf Basis des eingereichten Konzepts ausgewählt. Diese Vorauswahl wird mit 500 Euro prämiert. Auf Basis des entwickelten Codes wird schließlich im Mai ein Gewinner pro Kategorie hervorgehen. Der Gewinner erhält weitere 3.500 Euro und ein MFG-Gründungscoaching. Erfolgreiche Projekte werden auf dem Linux Tag 2012 in Berlin präsentiert. (Reisekostenerstattung für die Gewinner)
B. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnehmer
Der Veranstalter behält sich vor eine Kategorie abzusagen, falls weniger als 3 Anträge eingehen.
Die Bewerber erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Konzepten / Anträgen besitzen und die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden. Bei der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen durch Dienstleister wird die Zustimmung des Kunden vorausgesetzt.
Mit Versenden der Bewerbung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs als verbindlich an und erteilt sein Einverständnis für die öffentliche Präsentation seiner mobilen Anwendung und für die zuvor abgestimmte Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen (z. B. Produktbeschreibungen). Die Urheberrechte der entwickelten Ergebnisse verbleiben beim Autor.
Der Teilnehmer bzw. der zeichnungsberechtigte Vertreter erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten zur Abwicklung des Wettbewerbs einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Darüber hinaus verpflichten sich alle Organisatoren, Sponsoren, Mitglieder der Jury, Mentoren und Mitarbeiter des Wettbewerbs schriftlich, die im Zusammenhang mit "Baden-Württemberg goes mobile" erlangten Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder im Rahmen des Wettbewerbs bekannt werden (z. B. bei der öffentlichen Präsentation der prämierten Ergebnisse) bzw. die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.
Sämtliche Kosten, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen (abgesehen von den Reisekosten zur Preisverleihung), trägt der Teilnehmer selbst.
Die Jury kann Preisgelder in den fünf Kategorien Remote Desktop Lösung für mobile Endgeräte, Kommunikations- und Kollaborationssoftware. Mobiler Datei-Austausch, Intermodale Verkehrskonzepte Remote Mobility Lösungen für verkehrsmittelübergreifende Transport- und Beförderungslösungen und Open Category Mobility 3.0 vergeben. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Teilnahmeschluss ist der 30. November 2011.