Teilnahmebedingungen

Was alles zu beachten ist

Mitmachen können Studierende, Entrepreneure und Start-ups aus Baden-Württemberg.

  • Bewerben können sich Teams oder Einzelpersonen mit einer innovativen Idee in Form einer mobilen Lösung für die Fragestellung einer der vier ausgeschriebenen Anwendungsfelder.
  • BW Goes Mobile ist ein Ideenwettbewerb. Bewerbungen sollten sich noch in einem Konzeptstatus befinden und sollten sinnvollerweise - um das Workshop-Programm zum passenden Zeitpunkt zu durchlaufen - bis maximal zur Prototyp-Phase eingereicht werden. Das Projekt sollte also Entwicklungspotential aufweisen.
  • Die Gewinner*innen des jeweiligen Anwendungsfeldes kommen nach der finalen Juryentscheidung in die Umsetzungsphase und dürfen ihre Idee mit Unterstützung in Form von Preisgeld, Workshops sowie Zugang zu relevanten Ansprechpartner*innen innerhalb von sechs Monaten bestmöglich voranbringen und umsetzen.
  • Für die Umsetzungsphase unterschreiben die Gewinnerteams eine so genannte Annahmeerklärung. Sollte das Gewinnerteam die Annahmeerklärung nicht unterschreiben, rückt automatisch das zweitplatzierte Team in dem betreffenden Anwendungsfeld nach.
  • Die Teams oder Einzelpersonen müssen ihren Geschäftssitz in Baden-Württemberg oder angrenzenden Wirtschaftsräumen haben. Als angrenzende Wirtschaftsräume gelten zusammenhängende Wirtschaftsräume, die über die Landesgrenze hinausreichen, wie z.B. die Metropolregion Rhein-Neckar, die Region Donau-Iller oder der Großraum Konstanz.
  • Sollte eines oder mehrere Teammitglieder des Projektteams den Erstwohnsitz nicht in Baden-Württemberg haben, so muss dies im Bewerbungsformular mitangegeben werden. Wenn sich der Firmen- bzw. der Wohnsitz im Laufe der Wettbewerbslaufzeit ändert und außerhalb von Baden-Württemberg ist, so ist das Team verpflichtet, dies der MFG Baden-Württemberg mitzuteilen und dennoch an den Workshops teilzunehmen und die Reisekosten selbst zu finanzieren.
  • Prinzipiell kann sich eine Person/ ein Team auch mit mehreren Konzeptideen bewerben, jedoch nicht innerhalb eines Anwendungsfeldes. Ein Team kann nur ein Anwendungsfeld gewinnen, weitere Einreichungen in den anderen Anwendungsfeldern können dann nicht mehr ausgezeichnet werden.
  • Teilnehmer*innen, die bis zur Einreichung noch nicht volljährig sind, können nur mit Einverständnis und Unterschrift eines erziehungsberechtigten Elternteils teilnehmen.
    Die in der Jury des Wettbewerbs vertretenen Unternehmen und Institutionen sind nicht teilnahmeberechtigt. Das Gleiche gilt für die Unternehmen der Mentor*innen.
    Die Bewerbung musste bis zum Montag, 28. Februar 2022 bis Mitternacht über das Bewerbungsformular erfolgt sein.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnehmer*innen

Die Bewerber*innen erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Konzepten/ Anträgen besitzen und die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden. Bei der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen durch Dienstleister wird die Zustimmung des*der Kund*in vorausgesetzt.

Mit Versenden der Bewerbung erkennen die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs als verbindlich an und erteilen dafür ihr Einverständnis, dass ihr Ideenkonzept im Falle des Gewinns veröffentlicht werden darf. Beschreibungstexte werden vorab mit dem Gewinnerteam abgestimmt. Die Urheberrechte der entwickelten Projekte verbleiben bei den Autoren bzw. den Teams.

Die Teilnehmer*in bzw. der*die zeichnungsberechtigte Vertreter*in erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer*seiner persönlichen Daten zur Abwicklung des Wettbewerbs BW Goes Mobile einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Alle beteiligten Organisator*innen, Mitglieder der Jury, Mentor*innen, Sponsoren und Mitarbeiter*innen des Wettbewerbs unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung, in der sie sich verpflichten, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten vertraulichen Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder im Rahmen des Wettbewerbs bekannt werden (z. B. bei der öffentlichen Präsentation der prämierten Ergebnisse) bzw. die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.

Im Zuge der Umsetzungsphase werden sowohl die Unternehmenspartner*innen als auch die Gewinnerteams von der Zusammenarbeit profitieren. Vor Start der Umsetzungsphase werden die Mentor*innen mit dem Gewinnerteam, das sie betreuen, eine bilaterale Vereinbarung über die Nutzung der durch die Informationen aus der Umsetzungsphase wie auch die Informationen aus der Einreichungsphase, d.h. vor der Bewerbung für BW Goes Mobile, abschließen. Soweit keine Einigung zwischen Mentor*in und Gewinner*in über die Nutzung der Informationen aus der Umsetzungsphase und aus der Einreichungsphase erlangt wird, besteht sowohl für die*den Mentor*in als auch für die*den Gewinner*in das einseitige Recht die Zusammenarbeit für die Umsetzungsphase abzulehnen. Der Preis wird damit automatisch an die*den Nächstplatzierte*n verliehen.

Sämtliche Kosten, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen, tragen die Teilnehmer*innen selbst.

Die Jury kann Preisgelder in den vier ausgeschrieben Anwendungsfelder vergeben. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Teilnahmeschluss für den Wettbewerb BW Goes Mobile 2022 war der 28. Februar 2022!


Stand: März 2022