BW Goes Mobile
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Mitmachen können Studierende, Entrepreneure und Start-ups aus Baden-Württemberg.
Die Bewerber*innen erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Konzepten/ Anträgen besitzen und die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden. Bei der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen durch Dienstleister wird die Zustimmung des*der Kund*in vorausgesetzt.
Mit Versenden der Bewerbung erkennen die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs als verbindlich an und erteilen dafür ihr Einverständnis, dass ihr Ideenkonzept im Falle des Gewinns veröffentlicht werden darf. Beschreibungstexte werden vorab mit dem Gewinnerteam abgestimmt. Die Urheberrechte der entwickelten Projekte verbleiben bei den Autoren bzw. den Teams.
Die Teilnehmer*in bzw. der*die zeichnungsberechtigte Vertreter*in erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer*seiner persönlichen Daten zur Abwicklung des Wettbewerbs BW Goes Mobile einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Alle beteiligten Organisator*innen, Mitglieder der Jury, Mentor*innen, Sponsoren und Mitarbeiter*innen des Wettbewerbs unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung, in der sie sich verpflichten, die im Rahmen des Wettbewerbs erlangten vertraulichen Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder im Rahmen des Wettbewerbs bekannt werden (z. B. bei der öffentlichen Präsentation der prämierten Ergebnisse) bzw. die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.
Im Zuge der Umsetzungsphase werden sowohl die Unternehmenspartner*innen als auch die Gewinnerteams von der Zusammenarbeit profitieren. Vor Start der Umsetzungsphase werden die Mentor*innen mit dem Gewinnerteam, das sie betreuen, eine bilaterale Vereinbarung über die Nutzung der durch die Informationen aus der Umsetzungsphase wie auch die Informationen aus der Einreichungsphase, d.h. vor der Bewerbung für BW Goes Mobile, abschließen. Soweit keine Einigung zwischen Mentor*in und Gewinner*in über die Nutzung der Informationen aus der Umsetzungsphase und aus der Einreichungsphase erlangt wird, besteht sowohl für die*den Mentor*in als auch für die*den Gewinner*in das einseitige Recht die Zusammenarbeit für die Umsetzungsphase abzulehnen. Der Preis wird damit automatisch an die*den Nächstplatzierte*n verliehen.
Sämtliche Kosten, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen, tragen die Teilnehmer*innen selbst.
Die Jury kann Preisgelder in den vier ausgeschrieben Anwendungsfelder vergeben. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.
Teilnahmeschluss für den Wettbewerb BW Goes Mobile 2022 war der 28. Februar 2022!
Stand: März 2022